Die bringticket OG ist bei den Veranstaltungen in Österreich lediglich als Besorger, bei Veranstaltungen im Ausland lediglich als Vermittler der Eintrittskarten tätig. Die bringticket OG ist in keinem Fall Veranstalter. Das Handeln erfolgt für fremde Rechnung. Der Besorger wird ausschließlich für Rechnung des Auftraggebers tätig.
Der Veranstalter ist für die Abfuhr der gesetzlichen Umsatzsteuer verantwortlich. Die bringticket OG trifft hier keinerlei Haftung. Weiters ist der Veranstalter für die Abfuhr allfälliger Abzugssteuern verantwortlich. Hier trifft die bringticket OG keinerlei Haftung oder Meldeverpflichtung. Diese steuerlichen Verpflichtungen sind vom Auftraggeber bzw. Veranstalter selbst zu erledigen und sind nicht Teil der Besorgungsleistung.
bringticket OG vermittelt im Namen von Veranstaltern Eintrittskarten an Endkunden. bringticket ist nicht der Veranstalter und hat keinen Einfluss auf die Durchführung der angebotenen Veranstaltungen. Eine vertragliche Beziehung im Hinblick auf die Veranstaltung und deren Besuch kommet ausschließlich zwischen dem Ticketinhaber und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Im Hinblick auf den Ticketkauf tritt der Kunde mit bringticket in eine Vertragsbeziehung ein.
Auszahlungen von Teilbeträgen vor einem Event sind möglich, Veranstalter beachten bitte, dass bringticket bei Absage oder Ausfall eines Events in keinem Fall Haftung für die Rücküberweisung übernimmt. Per Auftrag eines Veranstalters und gegen Aufwandsentschädigung kann bringticket die Rücküberweisung an den Endkunden übernehmen, sofern die vorab ausbezahlten Teilbeträge wieder zur Gänze zur Verfügung gestellt werden. Mehr dazu lesen Sie bitte in „Absage- und Ausfallsregelung“.
Der Betrag wird spätestens 1 – 7 Werktage nach erfolgreich beendetem Event abzüglich der Kosten für bringticket automatisch auf das Konto des Veranstalters ausbezahlt. Der Veranstalter erhält die Gutschrift transparent aufgeschlüsselt an die im bringticket hinterlegte Rechnungs-E-Mail-Adresse zugesandt.
Als Veranstalter haben Sie die Möglichkeit, bringticket mit der Abwicklung von Rückerstattungen zu beauftragen. Die Durchführung kann kostenpflichtig sein. Hinweis: Findet die Veranstaltung wie geplant statt, besteht grundsätzlich keine gesetzliche Standardgrundlage für eine Ticketstornierung, auch dann nicht, wenn die Anreise für Ticketkäufer nicht möglich ist. bringticket wendet diesen Grundsatz strikt an.
Kostenfreie Abwicklung (durch bringticket)
*Absage des Headliners, sofern kein adäquater Ersatz möglich ist und die gesamte Veranstaltung abgesagt werden muss
*Akute Sicherheitslage vor Ort (z. B. Krieg, Terror, erhebliche Sicherheitsrisiken, Evakuierungen)
*Sterbefall des Veranstalters
Kostenpflichtige Abwicklung (durch bringticket)
* Rückerstattungen aus Kulanz
*Anreise nicht möglich (z. B. Krieg, Luftraumsperrung oder private Gründe)
*Zu geringe Nachfrage / fehlende *Wirtschaftlichkeit
*Höhere Gewalt und sonstige *Sicherheitslagen
*Behördliche Anordnungen
*Wetter- und Naturereignisse
*Gesundheitliche Gründe
*Location- und Infrastrukturprobleme
*Ausfall von Künstlern / Key Persons
*Logistik- und Produktionsprobleme
*Vertragliche oder finanzielle Konflikte
*Rechtliche / Compliance-Gründe
*Reputations- oder Ethikgründe
*Nachlässigkeit, z. B. wenn eine *Veranstaltung auf ein unbestimmtes *Datum in der Zukunft verschoben wird und innerhalb von sechs Monaten kein neues Datum bekannt gegeben wird
Kosten
Einmalige Rückerstattungsabwicklung inkl. E-Mail an den Empfänger: € 99,–
Jede weitere kostenpflichtige Rückerstattung: ausschließlich nach vorheriger Absprache, € 129,– pro angefangener Arbeitsstunde
Die bringticket OG ist bei den Veranstaltungen in Österreich lediglich als Besorger, bei Veranstaltungen im Ausland lediglich als Vermittler der Eintrittskarten tätig. Die bringticket OG ist in keinem Fall Veranstalter. Das Handeln erfolgt für fremde Rechnung.
In jedem Fall gilt: bringticket ist nicht verantwortlich und haftet nicht für Rücküberweisungen. Siehe auch „Absage- und Ausfallsregelung“ und „Ausnahme- Streit,- oder Sterbefälle“ und „Auszahlung von Teilbeträgen“. Änderungen vorbehalten.
Die Direktverkaufsfunktion ist keine Registrierkasse. Sie ist ausschließlich dafür vorgesehen, Tickets im System zu buchen und zu drucken.
Rabattcodes und Abrechnung
(0) Regulärer Ticketpreis im Sinne dieser Bedingungen ist der vom Veranstalter für ein Ticket festgelegte reguläre Verkaufspreis vor Anwendung von Rabattcodes, Preisnachlässen oder sonstigen Reduktionen, wie er im System der Plattform hinterlegt ist.
(1) Veranstalter können im Rahmen der auf der Plattform vorgesehenen Funktionen Rabattaktionen und Rabattcodes für ihre Veranstaltungen bereitstellen, soweit dies technisch und vertraglich vorgesehen ist.
(2) Pro Veranstaltung kann jeweils nur ein Rabattcode angewendet werden. Enthält eine Bestellung Tickets für mehrere Veranstaltungen, können mehrere Rabattcodes innerhalb einer Bestellung verwendet werden, jedoch maximal ein Rabattcode je Veranstaltung.
(3) Rabattcodes wirken ausschließlich gegenüber dem Endkunden im Rahmen des Verkaufsvorgangs. Durch Einlösung eines Rabattcodes reduziert sich der vom Endkunden zu zahlende Ticketpreis.
(4) Der durch Einlösung eines Rabattcodes reduzierte Ticketpreis darf den Betrag von EUR 0,00 erreichen. Beträgt der nach Anwendung eines Rabattcodes verbleibende Endpreis EUR 0,00, erfolgt keine Zahlung durch den Endkunden. Soweit der nach Anwendung eines Rabattcodes verbleibende Endpreis größer oder gleich EUR 0,01, aber weniger als EUR 1,00 beträgt, wird der gegenüber dem Endkunden zu zahlende Endpreis auf EUR 1,00 aufgerundet.
Die sich aus der Aufrundung ergebende Differenz zwischen dem rechnerisch rabattierten Preis und dem tatsächlich vom Endkunden gezahlten Betrag (Rundungsdifferenz) verbleibt ausschließlich bei bringticket und wird nicht an den Veranstalter ausgeschüttet.
(5) Für die Berechnung der Gebühren und Entgelte der Plattform ist ausschließlich der vom Veranstalter festgelegte reguläre Ticketpreis des jeweiligen Tickets maßgeblich, nicht der durch Rabattcode reduzierte Verkaufspreis.
(6) bringticket Gebühren werden unabhängig von Rabattierungen stets auf Basis des regulären Ticketpreises berechnet. Die tatsächliche Auszahlung an den Veranstalter erfolgt auf Grundlage der von Endkunden vereinnahmten Beträge abzüglich der auf Basis des regulären Ticketpreises berechneten Gebühren, Entgelte und sonstigen Abzüge. Rabattierungen gegenüber Endkunden führen daher zu entsprechend reduzierten Auszahlungsbeträgen.
(7) Der wirtschaftliche Effekt von Rabattcodes (insbesondere Differenzen zwischen regulärem Ticketpreis und tatsächlich vom Endkunden bezahltem Betrag) wird dem Veranstalter zugerechnet. bringticket übernimmt insoweit keine Finanzierung oder Haftung für gewährte Preisnachlässe.
(8) Rückerstattungen, Stornierungen und Chargebacks
a) Im Falle von Rückerstattungen, Stornierungen oder Zahlungsrückbelastungen (Chargebacks) erfolgt eine Rückabwicklung auf Basis des tatsächlich vom Endkunden gezahlten Betrags.
b) bringticket ist berechtigt, entsprechende Beträge mit zukünftigen Auszahlungen zu verrechnen oder bereits ausbezahlte Beträge zurückzufordern, soweit dies zur Abwicklung erforderlich ist.
c) Etwaige Differenzen zwischen regulärem Ticketpreis und dem tatsächlich vom Endkunden gezahlten Betrag sowie daraus resultierende wirtschaftliche Nachteile trägt der Veranstalter, soweit die Ursache nicht im Verantwortungsbereich der Plattform liegt (z. B. technischer Fehler der Plattform).
(9) Missbrauch und Fehlerfälle
Bei missbräuchlicher Verwendung von Rabattcodes, technischen Fehlern oder offensichtlich fehlerhaften Preisgestaltungen ist bringticket berechtigt, Transaktionen auszusetzen, zu korrigieren oder rückabzuwickeln. Die Interessen des Veranstalters werden dabei angemessen berücksichtigt.
(10) Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass von ihm eingesetzte Rabattaktionen rechtlich zulässig, transparent und wirtschaftlich tragfähig sind.
(11) Negative Auszahlungsbeträge und Gebührenunterdeckung
a) Unabhängig von den vorstehenden Regelungen kann es durch Rabattierungen, Rückerstattungen, Stornierungen oder Zahlungsrückbelastungen dazu kommen, dass der vom Endkunden tatsächlich gezahlte Betrag unterhalb der von der Plattform erhobenen Gebühren und Entgelte liegt.
b) In diesen Fällen ist der Veranstalter verpflichtet, die Differenz zwischen dem tatsächlich vereinnahmten Betrag und den vereinbarten Gebühren und Entgelten der Plattform auszugleichen, sofern die Ursache nicht im Verantwortungsbereich der Plattform liegt.
c) bringticket ist berechtigt, solche Differenzbeträge mit zukünftigen Auszahlungen zu verrechnen oder diese gesondert in Rechnung zu stellen.
d) Ergibt sich insgesamt ein negativer Auszahlungsbetrag zugunsten der Plattform, ist dieser vom Veranstalter auszugleichen.
e) Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, soweit die Gebührenunterdeckung auf einem von der Plattform zu vertretenden technischen Fehler oder einer Pflichtverletzung der Plattform beruht.
Bei Ausfall eines Events- oder Künstlers empfehlen wir dem Veranstalter sich um einen Ersatztermin zu bemühen. Findet ein Event nicht statt, ist der Veranstalter selbst für die Rückerstattung an die Ticketkäufer verantwortlich, hat aber unter Voraussetzungen (das Geld muss bei bringticket sein) die Möglichkeit bringticket gegen eine Aufwandsentschädigung damit zu beauftragen. Kommt es zum Auftrag, überweist bringticket den Endkunden den Betrag vom bezahlten Ticketpreis A: (Standardlösung) abzüglich der bringticket Servicegebühr oder B: Veranstalter übernimmt (optional) die Kosten auf das ursprüngliche Zahlungsmittel zurück. bringticket Servicegebühren sind so oder so nicht erstattungsfähig. In jedem Fall gilt: bringticket ist nicht verantwortlich und haftet nicht für Rücküberweisungen.
In bestimmten Konstellationen, insbesondere bei Transaktionen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, kann es zu einer Anfechtung von Zahlungen seitens des Ticketkäufers kommen. bringticket wird in solchen Fällen eine kostenfreie Erstprüfung und Mediation mit sämtlichen verfügbaren und relevanten Beweismittel zur Abwehr dieser Zahlungsanfechtung an den Zahlungsdienstleister Stripe Inc. übermitteln. Sollte die Anfechtung durch den Ticketkäufer erfolgreich sein, sieht sich bringticket dazu veranlasst, den angefochtenen Betrag zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr seitens Stripe in Höhe von 20,- Euro an den Veranstalter weiterzubelasten. Dies gilt explizit für den Fall, dass diese Position zum Zeitpunkt der Abrechnung der jeweiligen Veranstaltung noch nicht berücksichtigt wurde. Diese Regelung gilt demnach auch nachträglich, d.h. nach Beendigung der Veranstaltung, innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Anfechtungsfrist.
Vorgehensweise Widerspruch gegen die Zahlungsanfechtung:
bringticket wird sich mit dem betroffenen Veranstalter in Verbindung setzen, um die Sachlage zu erörtern und das weitere Vorgehen abzustimmen. Veranstalter haben die Möglichkeit, den angefochtenen Betrag
- A: zu akzeptieren.
- B: einen Widerspruch gegen die Zahlungsanfechtung einzuleiten.
Honoraransatz Widerspruch gegen die Zahlungsanfechtung:
Für jeden Widerspruchn gegen eine Zahlungsanfechtung wird von bringticket ein Honorar in Höhe von €49,- pro angefangener halben Stunde berechnet. Dieses Honorar versteht sich unabhängig davon, ob die Anfechtung gewonnen oder verloren wird, die Entscheidung obliegt nicht bringtickt. Die Kosten des Streitwertes und der anfallenden Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 20,- Euro des Zahlungsdienstleisters Stripe sind zusätzlich zu entrichten.
Haftungsausschluss für Anfechtungskosten:
bringticket übernimmt ausdrücklich keinerlei Haftung für Kosten, die im Zusammenhang mit der Anfechtungen entstehen. Dies gilt uneingeschränkt und unabhängig vom Ausgang einer solchen Anfechtung, selbst im Falle eines vollständigen Verlusts. Sämtliche aus Anfechtungen resultierenden Kosten gehen ausschließlich zulasten des Veranstalters.
In Ausnahme,- Streit,- oder Sterbefällen behält sich bringticket das Recht vor, Endkunden den bezahlten Betrag abzüglich bringticket Servicegebühr lt. Preisliste bis spätestens 30 Tage nach der Absage zurück zu überwiesen, sofern der volle Betrag zur Verfügung steht und nicht vorab bereits dem Veranstalter ausbezahlt wurde. bringticket im allgemeinen ist nicht verantwortlich und haftet nicht für Rücküberweisungen, siehe auch Punkt Absage-und Ausfallsregelung.
Veranstalter haben das Recht, die Zusammenarbeit mit bringticket jederzeit ohne Angabe von Gründen ohne Abschläge zu beenden, aktive E-Tickets offline zu nehmen oder nehmen zu lassen und die offenen Geldbeträge binnen 7 Werktagen einzufordern. bringticket behält sich dasselbe Recht vor.
Für die von Veranstaltern zur Verfügung gestellten Inhalte auf allen bringticket-Plattformen ist ausschließlich der jeweilige Veranstalter verantwortlich, wie beispielsweise Grafiken, Informationen über die Veranstaltung, den Künstler, das Datum, den Ort oder die Bedingungen für den Eintritt. In Ausnahmefällen behält sich bringticket das Recht vor, offensichtliche Tippfehler auf der Produktseite zu korrigieren und Inhalte zu entfernen, die zu Gewalt aufrufen oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.
Transparenz ist uns wichtig: Der Erstkontakt via E-Mail oder Telefongespräch zur Klärung Ihrer Fragen ist selbstverständlich für Sie kostenfrei. So können Sie unsere Leistungen unverbindlich kennenlernen.