Die bringticket OG ist bei den Veranstaltungen in Österreich lediglich als Besorger, bei Veranstaltungen im Ausland lediglich als Vermittler der Eintrittskarten tätig. Die bringticket OG ist in keinem Fall Veranstalter. Das Handeln erfolgt für fremde Rechnung. Der Besorger wird ausschließlich für Rechnung des Auftraggebers tätig.
Der Veranstalter ist für die Abfuhr der gesetzlichen Umsatzsteuer verantwortlich. Die bringticket OG trifft hier keinerlei Haftung. Weiters ist der Veranstalter für die Abfuhr allfälliger Abzugssteuern verantwortlich. Hier trifft die bringticket OG keinerlei Haftung oder Meldeverpflichtung. Diese steuerlichen Verpflichtungen sind vom Auftraggeber bzw. Veranstalter selbst zu erledigen und sind nicht Teil der Besorgungsleistung.
bringticket OG vermittelt im Namen von Veranstaltern Eintrittskarten an Endkunden. bringticket ist nicht der Veranstalter und hat keinen Einfluss auf die Durchführung der angebotenen Veranstaltungen. Eine vertragliche Beziehung im Hinblick auf die Veranstaltung und deren Besuch kommet ausschließlich zwischen dem Ticketinhaber und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Im Hinblick auf den Ticketkauf tritt der Kunde mit bringticket in eine Vertragsbeziehung ein.
Auszahlungen von Teilbeträgen vor einem Event sind möglich, Veranstalter beachten bitte, dass bringticket bei Absage oder Ausfall eines Events in keinem Fall Haftung für die Rücküberweisung übernimmt. Per Auftrag eines Veranstalters und gegen Aufwandsentschädigung kann bringticket die Rücküberweisung an den Endkunden übernehmen, sofern die vorab ausbezahlten Teilbeträge wieder zur Gänze zur Verfügung gestellt werden. Mehr dazu lesen Sie bitte in „Absage- und Ausfallsregelung“.
Der Betrag wird spätestens 1 – 7 Werktage nach erfolgreich beendetem Event abzüglich der Kosten für bringticket automatisch auf das Konto des Veranstalters ausbezahlt. Der Veranstalter erhält die Gutschrift transparent aufgeschlüsselt an die im bringticket hinterlegte Rechnungs-E-Mail-Adresse zugesandt.
Die Direktverkaufsfunktion ist keine Registrierkasse. Sie ist ausschließlich dafür vorgesehen, Tickets im System zu buchen und zu drucken.
Bei Ausfall eines Events- oder Künstlers empfehlen wir dem Veranstalter sich um einen Ersatztermin zu bemühen. Findet ein Event nicht statt, ist der Veranstalter selbst für die Rückerstattung an die Ticketkäufer verantwortlich, hat aber unter Voraussetzungen (das Geld muss bei bringticket sein) die Möglichkeit bringticket gegen eine Aufwandsentschädigung damit zu beauftragen. Kommt es zum Auftrag, überweist bringticket den Endkunden den Betrag vom bezahlten Ticketpreis A: (Standardlösung) abzüglich der bringticket Servicegebühr oder B: Veranstalter übernimmt (optional) die Kosten auf das ursprüngliche Zahlungsmittel zurück. bringticket Servicegebühren sind so oder so nicht erstattungsfähig. In jedem Fall gilt: bringticket ist nicht verantwortlich und haftet nicht für Rücküberweisungen.
In bestimmten Konstellationen, insbesondere bei Transaktionen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, kann es zu einer Anfechtung von Zahlungen seitens des Ticketkäufers kommen. bringticket wird in solchen Fällen eine kostenfreie Erstprüfung und Mediation mit sämtlichen verfügbaren und relevanten Beweismittel zur Abwehr dieser Zahlungsanfechtung an den Zahlungsdienstleister Stripe Inc. übermitteln. Sollte die Anfechtung durch den Ticketkäufer erfolgreich sein, sieht sich bringticket dazu veranlasst, den angefochtenen Betrag zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr seitens Stripe in Höhe von 20,- Euro an den Veranstalter weiterzubelasten. Dies gilt explizit für den Fall, dass diese Position zum Zeitpunkt der Abrechnung der jeweiligen Veranstaltung noch nicht berücksichtigt wurde. Diese Regelung gilt demnach auch nachträglich, d.h. nach Beendigung der Veranstaltung, innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Anfechtungsfrist.
Vorgehensweise Widerspruch gegen die Zahlungsanfechtung:
bringticket wird sich mit dem betroffenen Veranstalter in Verbindung setzen, um die Sachlage zu erörtern und das weitere Vorgehen abzustimmen. Veranstalter haben die Möglichkeit, den angefochtenen Betrag
- A: zu akzeptieren.
- B: einen Widerspruch gegen die Zahlungsanfechtung einzuleiten.
Honoraransatz Widerspruch gegen die Zahlungsanfechtung:
Für jeden Widerspruchn gegen eine Zahlungsanfechtung wird von bringticket ein Honorar in Höhe von €49,- pro angefangener halben Stunde berechnet. Dieses Honorar versteht sich unabhängig davon, ob die Anfechtung gewonnen oder verloren wird, die Entscheidung obliegt nicht bringtickt. Die Kosten des Streitwertes und der anfallenden Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 20,- Euro des Zahlungsdienstleisters Stripe sind zusätzlich zu entrichten.
Haftungsausschluss für Anfechtungskosten:
bringticket übernimmt ausdrücklich keinerlei Haftung für Kosten, die im Zusammenhang mit der Anfechtungen entstehen. Dies gilt uneingeschränkt und unabhängig vom Ausgang einer solchen Anfechtung, selbst im Falle eines vollständigen Verlusts. Sämtliche aus Anfechtungen resultierenden Kosten gehen ausschließlich zulasten des Veranstalters.
In Ausnahme,- Streit,- oder Sterbefällen behält sich bringticket das Recht vor, Endkunden den bezahlten Betrag abzüglich bringticket Servicegebühr lt. Preisliste bis spätestens 30 Tage nach der Absage zurück zu überwiesen, sofern der volle Betrag zur Verfügung steht und nicht vorab bereits dem Veranstalter ausbezahlt wurde. bringticket im allgemeinen ist nicht verantwortlich und haftet nicht für Rücküberweisungen, siehe auch Punkt Absage-und Ausfallsregelung.
Veranstalter haben das Recht, die Zusammenarbeit mit bringticket jederzeit ohne Angabe von Gründen ohne Abschläge zu beenden, aktive E-Tickets offline zu nehmen oder nehmen zu lassen und die offenen Geldbeträge binnen 7 Werktagen einzufordern. bringticket behält sich dasselbe Recht vor.
Für die von Veranstaltern zur Verfügung gestellten Inhalte auf allen bringticket-Plattformen ist ausschließlich der jeweilige Veranstalter verantwortlich, wie beispielsweise Grafiken, Informationen über die Veranstaltung, den Künstler, das Datum, den Ort oder die Bedingungen für den Eintritt. In Ausnahmefällen behält sich bringticket das Recht vor, offensichtliche Tippfehler auf der Produktseite zu korrigieren und Inhalte zu entfernen, die zu Gewalt aufrufen oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.
Transparenz ist uns wichtig: Der Erstkontakt via E-Mail oder Telefongespräch zur Klärung Ihrer Fragen ist selbstverständlich für Sie kostenfrei. So können Sie unsere Leistungen unverbindlich kennenlernen. Weitere Sitzungen betreffend Beratung oder Einschulungen via Google Meet sind dann kostenlos, wenn es zu einem Folgeauftrag kommt. Andernfalls berechnen wir für jede angefangene Beratungsstunde 119 €
bringticket handelt nach bestem Wissen und Gewissen, um den reibungslosen Ablauf des Systems sicher zu stellen. Eine hundertprozentige Ausfallsicherheit gibt es im technischen Bereich jedoch nicht. Wir gewährleisten eine Verfügbarkeit von 99,9%.