Die bringticket OG ist bei den Veranstaltungen in Österreich lediglich als Besorger, bei Veranstaltungen im Ausland lediglich als Vermittler der Eintrittskarten tätig. Die bringticket OG ist in keinem Fall Veranstalter. Das Handeln erfolgt für fremde Rechnung. Der Besorger wird ausschließlich für Rechnung des Auftraggebers tätig.
Der Veranstalter ist für die Abfuhr der gesetzlichen Umsatzsteuer verantwortlich. Die bringticket OG trifft hier keinerlei Haftung. Weiters ist der Veranstalter für die Abfuhr allfälliger Abzugssteuern verantwortlich. Hier trifft die bringticket OG keinerlei Haftung oder Meldeverpflichtung. Diese steuerlichen Verpflichtungen sind vom Auftraggeber bzw. Veranstalter selbst zu erledigen und sind nicht Teil der Besorgungsleistung.
bringticket OG vermittelt im Namen von Veranstaltern Eintrittskarten an Endkunden. bringticket ist nicht der Veranstalter und hat keinen Einfluss auf die Durchführung der angebotenen Veranstaltungen. Eine vertragliche Beziehung im Hinblick auf die Veranstaltung und deren Besuch kommet ausschließlich zwischen dem Ticketinhaber und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Im Hinblick auf den Ticketkauf tritt der Kunde mit bringticket in eine Vertragsbeziehung ein.
Auszahlungen von Teilbeträgen vor einer Veranstaltung sind grundsätzlich möglich und werden individuell, insbesondere unter Berücksichtigung der Bonität des Veranstalters, geprüft. Für bereits vorab ausbezahlte Teilbeträge übernimmt bringticket keine Haftung, mehr dazu unter „Rückerstattungen“.
Bei Teilauszahlungen behält bringticket eine Auszahlungsreserve in Höhe von mindestens 20% des zum jeweiligen Auszahlungszeitpunkt verfügbaren Auszahlungsbetrags ein. Maßgeblich ist der verfügbare Betrag zum exakten Zeitpunkt der jeweiligen Auszahlung, einschließlich Datum und Uhrzeit. Erfolgen mehrere Teilauszahlungen, werden bei jeder weiteren Auszahlung erneut mindestens 20% des zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Auszahlungsbetrags als Reserve einbehalten. Die einzelnen Reservebeträge können sich daher über mehrere Teilauszahlungen hinweg kumulieren. Die einbehaltene Auszahlungsreserve wird mit der Schlussauszahlung automatisch freigegeben. Sie dient als Sicherheitspuffer für mögliche Rückbuchungen, Rückerstattungen, Reklamationen, Streitfälle oder vergleichbare Zahlungsrisiken. Die Notwendigkeit der Auszahlungsreserve ergibt sich aus den Vorgaben des von bringticket eingesetzten Zahlungsdienstleisters Stripe.
Der auszuzahlende Betrag wird jeweils zwischen Montag und Dienstag nach erfolgreicher Beendigung des Events automatisch auf das vom Veranstalter hinterlegte Konto überwiesen. Von der Auszahlung werden die jeweils anfallenden bringticket-Kosten abgezogen. Der Veranstalter erhält eine transparente und nachvollziehbare Gutschrift an die in seiner Veranstalterkonsole hinterlegte Rechnungs-E-Mail-Adresse.
Die auf die bringticket-Leistungen entfallende Umsatzsteuer wir von bringticket abgeführt. Etwaige veranstaltungs- oder ticketspezifische Steuern, Abgaben oder sonstige gesetzliche Verpflichtungen, beispielsweise eine allfällige Ticketsteuer, sind vom Veranstalter selbst zu prüfen und gegebenenfalls eigenständig abzuführen.
Der Veranstalter ist selbst für die Durchführung und vollständige Abwicklung sämtlicher erforderlicher Rückerstattungen verantwortlich und haftet hierfür vollumfänglich.
Beauftragt der Veranstalter bringticket mit der Durchführung der Rückerstattungen, sind sämtliche bereits vorab ausbezahlten Teilbeträge unverzüglich und vollständig an bringticket zurückzuüberweisen. Die Dienstleistung zur Durchführung der Rückerstattungen durch bringticket kann abhängig vom Grund der Absage kostenpflichtig sein. Hinweis: Findet die Veranstaltung wie geplant statt, besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Stornierung bzw. Rückerstattung eines Tickets. Dies gilt auch dann, wenn dem Ticketkäufer die Anreise zur Veranstaltung nicht möglich ist. bringticket wendet diesen Grundsatz konsequent an.
Kostenfreie Abwicklung durch bringticket
*Absage des Headliners, sofern kein adäquater Ersatz möglich ist und die gesamte Veranstaltung abgesagt werden muss
*Akute Sicherheitslage vor Ort (z. B. Krieg, Terror, erhebliche Sicherheitsrisiken, Evakuierungen)
*Sterbefall des Veranstalters
Kostenpflichtige Abwicklung durch bringticket
* Rückerstattungen aus Kulanz
*Anreise nicht möglich (z. B. Krieg, Luftraumsperrung oder private Gründe)
*Zu geringe Nachfrage / fehlende Wirtschaftlichkeit
*Höhere Gewalt und sonstige Sicherheitslagen
*Behördliche Anordnungen
*Wetter- und Naturereignisse
*Gesundheitliche Gründe
*Location- und Infrastrukturprobleme
*Div. private Gründe
*Logistik- und Produktionsprobleme
*Vertragliche oder finanzielle Konflikte
*Rechtliche / Compliance-Gründe
*Reputations- oder Ethikgründe
*Nachlässigkeit, z. B. wenn eine Veranstaltung auf ein unbestimmtes Datum in der Zukunft verschoben wird und innerhalb von sechs Monaten kein neues Datum bekannt gegeben wird
Kosten
Einmalige Rückerstattungsabwicklung inkl. E-Mail an einen Empfänger: € 99,–
Jede weitere kostenpflichtige Rückerstattung: ausschließlich nach vorheriger Absprache, € 129,– pro angefangener Arbeitsstunde
Die bringticket OG ist bei den Veranstaltungen in Österreich lediglich als Besorger, bei Veranstaltungen im Ausland lediglich als Vermittler der Eintrittskarten tätig. Die bringticket OG ist in keinem Fall Veranstalter. Das Handeln erfolgt für fremde Rechnung.
In jedem Fall gilt: bringticket ist nicht verantwortlich und haftet nicht für Rücküberweisungen. Siehe auch „Absage- und Ausfallsregelung“ und „Ausnahme- Streit,- oder Sterbefälle“ und „Auszahlung von Teilbeträgen“. Änderungen vorbehalten.
Wird bringticket mit der Durchführung einer Rückerstattung beauftragt, erfolgt die Rückzahlung an den Endkunden auf das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel. Dabei gilt je nach gewählter Abwicklung:
A: Standardlösung
Der bezahlte Ticketpreis wird abzüglich der bringticket-Servicegebühr rückerstattet.
B: Kostenübernahme durch den Veranstalter
Übernimmt der Veranstalter die anfallenden Kosten, kann der vollständige Ticketpreis an den Endkunden rückerstattet werden.
Die bringticket-Servicegebühren selbst sind in jedem Fall nicht erstattungsfähig. Unabhängig von der gewählten Variante gilt: bringticket übernimmt keine Verantwortung und keine Haftung für Verzögerungen, Fehler oder das Scheitern von Rücküberweisungen, soweit diese außerhalb des Einflussbereichs von bringticket liegen.
Bei Auslandsüberweisungen außerhalb des SEPA-/EWR-Raums sowie bei Zahlungen, die nicht in Euro ausgeführt werden, können zusätzliche Überweisungsspesen anfallen. Eine feste Betragsgrenze, ab der eine Zahlung als Auslandsüberweisung gilt, besteht nicht. Maßgeblich sind insbesondere das Zielland, die SEPA-Fähigkeit der Zahlung sowie die verwendete Währung. Die anfallenden Spesen können je nach Zielland und Transaktion variieren und beispielsweise bei Überweisungen in die USA rund 0,1 % des Überweisungsbetrags betragen. Die konkreten Entgelte für Auslandstransaktionen werden von unserer Bank, Raiffeisen, festgelegt und entsprechend ausgewiesen.
Die Direktverkaufsfunktion ist keine Registrierkasse. Sie ist ausschließlich dafür vorgesehen, Tickets im System zu buchen und zu drucken.
Rabattcodes und Abrechnung
(0) Regulärer Ticketpreis im Sinne dieser Bedingungen ist der vom Veranstalter für ein Ticket festgelegte reguläre Verkaufspreis vor Anwendung von Rabattcodes, Preisnachlässen oder sonstigen Reduktionen, wie er im System der Plattform hinterlegt ist.
(1) Veranstalter können im Rahmen der auf der Plattform vorgesehenen Funktionen Rabattaktionen und Rabattcodes für ihre Veranstaltungen bereitstellen, soweit dies technisch und vertraglich vorgesehen ist.
(2) Pro Veranstaltung kann jeweils nur ein Rabattcode angewendet werden. Enthält eine Bestellung Tickets für mehrere Veranstaltungen, können mehrere Rabattcodes innerhalb einer Bestellung verwendet werden, jedoch maximal ein Rabattcode je Veranstaltung.
(3) Rabattcodes wirken ausschließlich gegenüber dem Endkunden im Rahmen des Verkaufsvorgangs. Durch Einlösung eines Rabattcodes reduziert sich der vom Endkunden zu zahlende Ticketpreis.
(4) Der durch Einlösung eines Rabattcodes reduzierte Ticketpreis darf den Betrag von EUR 0,00 erreichen. Beträgt der nach Anwendung eines Rabattcodes verbleibende Endpreis EUR 0,00, erfolgt keine Zahlung durch den Endkunden. Soweit der nach Anwendung eines Rabattcodes verbleibende Endpreis größer oder gleich EUR 0,01, aber weniger als EUR 1,00 beträgt, wird der gegenüber dem Endkunden zu zahlende Endpreis auf EUR 1,00 aufgerundet.
Die sich aus der Aufrundung ergebende Differenz zwischen dem rechnerisch rabattierten Preis und dem tatsächlich vom Endkunden gezahlten Betrag (Rundungsdifferenz) verbleibt ausschließlich bei bringticket und wird nicht an den Veranstalter ausgeschüttet.
(5) Für die Berechnung der Gebühren und Entgelte der Plattform ist ausschließlich der vom Veranstalter festgelegte reguläre Ticketpreis des jeweiligen Tickets maßgeblich, nicht der durch Rabattcode reduzierte Verkaufspreis.
(6) bringticket Gebühren werden unabhängig von Rabattierungen stets auf Basis des regulären Ticketpreises berechnet. Die tatsächliche Auszahlung an den Veranstalter erfolgt auf Grundlage der von Endkunden vereinnahmten Beträge abzüglich der auf Basis des regulären Ticketpreises berechneten Gebühren, Entgelte und sonstigen Abzüge. Rabattierungen gegenüber Endkunden führen daher zu entsprechend reduzierten Auszahlungsbeträgen.
(7) Der wirtschaftliche Effekt von Rabattcodes (insbesondere Differenzen zwischen regulärem Ticketpreis und tatsächlich vom Endkunden bezahltem Betrag) wird dem Veranstalter zugerechnet. bringticket übernimmt insoweit keine Finanzierung oder Haftung für gewährte Preisnachlässe.
(8) Rückerstattungen, Stornierungen und Chargebacks
a) Im Falle von Rückerstattungen, Stornierungen oder Zahlungsrückbelastungen (Chargebacks) erfolgt eine Rückabwicklung auf Basis des tatsächlich vom Endkunden gezahlten Betrags.
b) bringticket ist berechtigt, entsprechende Beträge mit zukünftigen Auszahlungen zu verrechnen oder bereits ausbezahlte Beträge zurückzufordern, soweit dies zur Abwicklung erforderlich ist.
c) Etwaige Differenzen zwischen regulärem Ticketpreis und dem tatsächlich vom Endkunden gezahlten Betrag sowie daraus resultierende wirtschaftliche Nachteile trägt der Veranstalter, soweit die Ursache nicht im Verantwortungsbereich der Plattform liegt (z. B. technischer Fehler der Plattform).
(9) Missbrauch und Fehlerfälle
Bei missbräuchlicher Verwendung von Rabattcodes, technischen Fehlern oder offensichtlich fehlerhaften Preisgestaltungen ist bringticket berechtigt, Transaktionen auszusetzen, zu korrigieren oder rückabzuwickeln. Die Interessen des Veranstalters werden dabei angemessen berücksichtigt.
(10) Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass von ihm eingesetzte Rabattaktionen rechtlich zulässig, transparent und wirtschaftlich tragfähig sind.
(11) Negative Auszahlungsbeträge und Gebührenunterdeckung
a) Unabhängig von den vorstehenden Regelungen kann es durch Rabattierungen, Rückerstattungen, Stornierungen oder Zahlungsrückbelastungen dazu kommen, dass der vom Endkunden tatsächlich gezahlte Betrag unterhalb der von der Plattform erhobenen Gebühren und Entgelte liegt.
b) In diesen Fällen ist der Veranstalter verpflichtet, die Differenz zwischen dem tatsächlich vereinnahmten Betrag und den vereinbarten Gebühren und Entgelten der Plattform auszugleichen, sofern die Ursache nicht im Verantwortungsbereich der Plattform liegt.
c) bringticket ist berechtigt, solche Differenzbeträge mit zukünftigen Auszahlungen zu verrechnen oder diese gesondert in Rechnung zu stellen.
d) Ergibt sich insgesamt ein negativer Auszahlungsbetrag zugunsten der Plattform, ist dieser vom Veranstalter auszugleichen.
e) Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, soweit die Gebührenunterdeckung auf einem von der Plattform zu vertretenden technischen Fehler oder einer Pflichtverletzung der Plattform beruht.
Bei Ausfall einer Veranstaltung oder eines Künstlers empfehlen wir dem Veranstalter, sich nach Möglichkeit um einen Ersatztermin zu bemühen. Findet die Veranstaltung nicht statt, ist der Veranstalter selbst für die ordnungsgemäße Rückerstattung an die Ticketkäufer verantwortlich. Weitere Informationen dazu finden sich unter den Punkten „Rückerstattung“ und „Rückerstattung als Dienstleistung“.
In bestimmten Konstellationen, insbesondere bei Transaktionen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, kann es zu einer Anfechtung von Zahlungen seitens des Ticketkäufers kommen. bringticket wird in solchen Fällen eine kostenfreie Erstprüfung und Mediation mit sämtlichen verfügbaren und relevanten Beweismittel zur Abwehr dieser Zahlungsanfechtung an den Zahlungsdienstleister Stripe Inc. übermitteln. Sollte die Anfechtung durch den Ticketkäufer erfolgreich sein, sieht sich bringticket dazu veranlasst, den angefochtenen Betrag zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr seitens Stripe in Höhe von 20,- Euro an den Veranstalter weiterzubelasten. Dies gilt explizit für den Fall, dass diese Position zum Zeitpunkt der Abrechnung der jeweiligen Veranstaltung noch nicht berücksichtigt wurde. Diese Regelung gilt demnach auch nachträglich, d.h. nach Beendigung der Veranstaltung, innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Anfechtungsfrist.
Vorgehensweise Widerspruch gegen die Zahlungsanfechtung:
bringticket wird sich mit dem betroffenen Veranstalter in Verbindung setzen, um die Sachlage zu erörtern und das weitere Vorgehen abzustimmen. Veranstalter haben die Möglichkeit, den angefochtenen Betrag
- A: zu akzeptieren.
- B: einen Widerspruch gegen die Zahlungsanfechtung einzuleiten.
Honoraransatz Widerspruch gegen die Zahlungsanfechtung:
Für jeden Widerspruchn gegen eine Zahlungsanfechtung wird von bringticket ein Honorar in Höhe von €49,- pro angefangener halben Stunde berechnet. Dieses Honorar versteht sich unabhängig davon, ob die Anfechtung gewonnen oder verloren wird, die Entscheidung obliegt nicht bringtickt. Die Kosten des Streitwertes und der anfallenden Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 20,- Euro des Zahlungsdienstleisters Stripe sind zusätzlich zu entrichten.
Haftungsausschluss für Anfechtungskosten:
bringticket übernimmt ausdrücklich keinerlei Haftung für Kosten, die im Zusammenhang mit der Anfechtungen entstehen. Dies gilt uneingeschränkt und unabhängig vom Ausgang einer solchen Anfechtung, selbst im Falle eines vollständigen Verlusts. Sämtliche aus Anfechtungen resultierenden Kosten gehen ausschließlich zulasten des Veranstalters.
Werden Veranstaltungen wiederholt verschoben, oder weiterhin Tickets verkauft, obwohl konkrete Zweifel an der ordnungsgemäßen Durchführung bestehen, ist bringticket berechtigt, den Ticketverkauf mit sofortiger Wirkung auszusetzen oder dauerhaft zu sperren, Von der Rückerstattung wird die jeweils gültige bringticket-Servicegebühr gemäß Preisliste abgezogen.betroffene Veranstaltungen offline zu nehmen sowie Auszahlungen ganz oder teilweise zurückzuhalten. bringticket ist in diesen Fällen zudem berechtigt, weitere geeignete Maßnahmen zum Schutz der Endkund zu setzen und, soweit erforderlich, bereits vereinnahmte Ticketbeträge auch ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nach Maßgabe der Bestimmungen zur „Rückerstattung“ zurückzuerstatten.
In Ausnahme-, Streit- oder Todesfällen behält sich bringticket das Recht vor, Endkund auch ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters den bereits bezahlten Betrag eigenständig zurückzuerstatten. Von der Rückerstattung wird die jeweils gültige bringticket-Servicegebühr gemäß Preisliste abgezogen. Eine solche Rückerstattung ist nur möglich, sofern der vollständige erforderliche Betrag noch bei bringticket verfügbar ist und nicht bereits ganz oder teilweise an dich als Veranstalter ausbezahlt wurde. Grundsätzlich ist bringticket jedoch nicht für Rückerstattungen verantwortlich und übernimmt hierfür keine Haftung. Weitere Informationen findest du unter dem Punkt „Rückerstattung“.
Als Veranstalter kannst du die Zusammenarbeit mit bringticket jederzeit und ohne Angabe von Gründen beenden. Dabei entstehen dir keine Abschläge oder zusätzlichen Kosten. Du kannst aktive Events offline nehmen und die Auszahlung noch offener Beträge verlangen. Diese werden innerhalb von 7 Werktagen abgewickelt. Dasselbe Recht behält sich auch bringticket vor.
Für die von Veranstaltern zur Verfügung gestellten Inhalte auf allen bringticket-Plattformen ist ausschließlich der jeweilige Veranstalter verantwortlich, wie beispielsweise Grafiken, Informationen über die Veranstaltung, den Künstler, das Datum, den Ort oder die Bedingungen für den Eintritt. In Ausnahmefällen behält sich bringticket das Recht vor, offensichtliche Tippfehler auf der Produktseite zu korrigieren und Inhalte zu entfernen, die zu Gewalt aufrufen oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.
Transparenz ist uns wichtig: Der Erstkontakt per E-Mail oder Telefon, bei dem wir deine Fragen klären, ist für dich selbstverständlich kostenlos. So kannst du uns und unsere Leistungen ganz unverbindlich kennenlernen.
bringticket handelt nach bestem Wissen und Gewissen, um den reibungslosen Ablauf des Systems sicher zu stellen. Wir gewährleisten eine Verfügbarkeit von 99,9% pro Jahr, auch bei hoher Auslastung und Peak-Zeiten.
